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Anwendungsbetreuung

Unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung im Computerbereich

Mit der Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie die System- und Anwendungsbetreuung vom 01.12.2000 wurde einerseits eine klare Aufgabenteilung zwischen Land und Schulträgern erreicht und andererseits auch die gemeinsame Verantwortung für die Einführung und Anwendung von moderner Informationstechnik in den Schulen zum Ausdruck gebracht.

Die mit den Kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung regelt im Grundsatz, dass

  • für die Ausstattung und im Bereich der Netzwerkadministration und Betriebssicherheit der Computer und Netzwerke (Systembetreuung) der Schulträger und
  • für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung, für die Aus- und Fortbildung im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik, das Land die Verantwortung übernimmt.

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes dürfen nicht für die Ausstattung (Anschaffung von Hard- und Software), für Reparaturen und zur Systembetreuung verwendet werden.

Aufgaben der unterrichtsbezogenen Anwendungsbetreuung sind insbesondere:

  • First-Level-Support (Begutachtung von Störungen, Meldung an den Sachkostenträger oder Behebung von Störungen, soweit mit Hilfe von Fehlerbehandlungsroutinen möglich)
  • Grundeinweisung der Lehrkräfte in die Nutzung der PCs bzw. Netze
  • laufende Fortbildungen in der Nutzung von Lernsoftware.
  • Verwaltung und Pflege von Benutzerkonten
  • Festlegen der Benutzerrechte
  • Beheben geringfügiger technischer Probleme (Erste Hilfe)
  • Drucker betriebsbereit halten.

Grundsätzlich beginnt die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung erst bei einem technisch fertigen Labor (zur schulspezifischen Nutzung). (Siehe hierzu auch: Paragraph 1 des DownloadMUSTER-Werkvertrages, Leistungen)

Die Hinweise zur Anwendungsbetreuung, Vereinbarung, Pressemitteilung und Vordrucke können Sie sich unten herunterladen.

 

Wie können die Mittel der Anwendungsbetreuung verwendet werden?

Abschluss eines Werkvertrages mit Dritten (z.B. Computerfirma, Elternteil, volljährige Studenten)

Musterwerkvertrag 

Abrechnung von Mehrarbeit für Lehrkräfte

Abrechnungsformular Mehrarbeit 

Hinweise des MBFJ 

Hinweise der ADD 

Höchstsätze siehe FAQ (Pkt. 9) unter "Dateien"

Inanspruchnahme von Anrechnungs-/ Entlastungsstunden von Lehrkräften (aus pädagogischen Gründen subsidiär)

Eintragung in die Online-Datenbank externer LinkEDISON bis 15.03.2012 unter Beachtung der Maximalzahl je Schulart (siehe FAQ)

Ansprechpartner

im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (inhaltlich):
- Herr Jürgen Jacoby, E-Mail: juergen.jacoby@mbwwk.rlp.de, Tel.: (06131) 16-4512,
- Manuela Aurich, E-Mail: E-Mailmanuela.aurich(at)das-hier-loeschen.mbwwk.rlp.de Tel.: (06131) 16-5493

in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (Abrechnung):
- Herr Marcus Schneider, E-Mail: Marcus.Schneider@add.rlp.de, Tel.: (0651) 94 94 316

Informationen und Dokumente zum Download

Erlaeuterungen_zur_Dateneingabe_2012.pdf

29 K

FAQ_2012.pdf

15.3 K

Muster-Werkvertrag.doc

49 K

Formular_Mehrarbeit_fuer_Lehrkraefte.pdf

17.6 K

S_ADD_v._09.09.04__Hinweise_zur_Abrechnung.pdf

188 K

S_ADD_v._25.08.03_Hinweise_Verguetung_v._Lehrkraeften.pdf

214 K

S_MBFJ_v._14.07.03_Hinweise_fuer_Lehrkraefte_Mehrarbeit.pdf

18.9 K

Vereinbarung_Land_mit_Kommunalen_Spitzenverbaenden_2000.pdf

149 K

Pressemitteilung_Beginn_Anwendungsbetreuung_2000.pdf

38 K

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