Anwendungsbetreuung
Unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung im Computerbereich
Mit der
Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie die System- und Anwendungsbetreuung vom 01.12.2000 wurde einerseits eine klare Aufgabenteilung zwischen Land und Schulträgern erreicht und andererseits auch die gemeinsame Verantwortung für die Einführung und Anwendung von moderner Informationstechnik in den Schulen zum Ausdruck gebracht.
Die mit den Kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung regelt im Grundsatz, dass
- für die Ausstattung und im Bereich der Netzwerkadministration und Betriebssicherheit der Computer und Netzwerke (Systembetreuung) der Schulträger und
- für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung, für die Aus- und Fortbildung im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik, das Land die Verantwortung übernimmt.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes dürfen nicht für die Ausstattung (Anschaffung von Hard- und Software), für Reparaturen und zur Systembetreuung verwendet werden.
Aufgaben der unterrichtsbezogenen Anwendungsbetreuung sind insbesondere:
- First-Level-Support (Begutachtung von Störungen, Meldung an den Sachkostenträger oder Behebung von Störungen, soweit mit Hilfe von Fehlerbehandlungsroutinen möglich)
- Grundeinweisung der Lehrkräfte in die Nutzung der PCs bzw. Netze
- laufende Fortbildungen in der Nutzung von Lernsoftware.
- Verwaltung und Pflege von Benutzerkonten
- Festlegen der Benutzerrechte
- Beheben geringfügiger technischer Probleme (Erste Hilfe)
- Drucker betriebsbereit halten.
Grundsätzlich beginnt die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung erst bei einem technisch fertigen Labor (zur schulspezifischen Nutzung). (Siehe hierzu auch: Paragraph 1 des
MUSTER-Werkvertrages, Leistungen)
Die Hinweise zur Anwendungsbetreuung, Vereinbarung, Pressemitteilung und Vordrucke können Sie sich unten herunterladen.
