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Unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung im Computerbereich
Mit der
Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie die System- und Anwendungsbetreuung vom 01.12.2000 wurde einerseits eine klare Aufgabenteilung zwischen Land und Schulträgern erreicht und andererseits auch die gemeinsame Verantwortung für die Einführung und Anwendung von moderner Informationstechnik in den Schulen zum Ausdruck gebracht.
Die mit den Kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung regelt im Grundsatz, dass
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes dürfen nicht für die Ausstattung (Anschaffung von Hard- und Software), für Reparaturen und zur Systembetreuung verwendet werden.
Aufgaben der unterrichtsbezogenen Anwendungsbetreuung sind insbesondere:
Grundsätzlich beginnt die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung erst bei einem technisch fertigen Labor (zur schulspezifischen Nutzung). (Siehe hierzu auch: Paragraph 1 des
MUSTER-Werkvertrages, Leistungen)
Die Hinweise zur Anwendungsbetreuung, Vereinbarung, Pressemitteilung und Vordrucke können Sie sich unten herunterladen.
Abschluss eines Werkvertrages mit Dritten (z.B. Computerfirma, Elternteil, volljährige Studenten) Musterwerkvertrag | Abrechnung von Mehrarbeit für Lehrkräfte Abrechnungsformular Mehrarbeit Hinweise des MBFJ Hinweise der ADD Höchstsätze siehe FAQ (Pkt. 9) unter "Dateien" | Inanspruchnahme von Anrechnungs-/ Entlastungsstunden von Lehrkräften (aus pädagogischen Gründen subsidiär) Eintragung in die Online-Datenbank |
im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (inhaltlich):
- Herr Jürgen Jacoby, E-Mail:
juergen.jacoby@mbwwk.rlp.de, Tel.: (06131) 16-4512,
- Frau Manuela Aurich, E-Mail:
manuela.aurich(at)mbwwk.rlp.de Tel.: (06131) 16-5493
in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (Abrechnung):
- Herr Marcus Schneider, E-Mail:
Marcus.Schneider@add.rlp.de, Tel.: (0651) 94 94 316