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Bildungsserver > Startportal.  > Eltern/Schüler.  > Kinder beruflich Reisender

Kinder beruflich Reisender

Kinder beruflich Reisender, das sind vor allem Kinder aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen, von ambulanten Händlern, von Puppenspielern, von Binnenschiffern, mobilen Scherenschleifern, mobilen Bettfederreinigern, Eventanbietern, um nur einige exemplarisch zu nennen, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine Stammschule haben.

Das Leben dieser Kinder ist geprägt vom häufigen Ortswechsel. Die Familie bildet gleichzeitig eine Wirtschafts- und Erwerbseinheit, in der die Kinder schon relativ früh in den Arbeitsprozess einbezogen werden. Insbesondere Kinder in kleineren Familienunternehmen helfen als mitarbeitende Familienangehörige bei der Gestaltung des Programms, beim Auf- und Abbau, beim Karten- oder Warenverkauf oder der Versorgung der Tiere.

Das Leben auf der Reise bedingt ständige Schulwechsel, neue Lehrkräfte, wechselnde Mitschülerinnen und Mitschüler, Konfrontation mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsinhalten sowie mit einer Vielfalt von Schulbüchern und Lernmaterialien. Hinzu kommt eine erhebliche Verkürzung der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit durch die Reisetage (Abbau, Umsetzen und Aufbau am nächsten Standort). Kontinuierliches und kumulatives Lernen ist dabei deutlich erschwert.

Einige tausend Kinder wechseln so in Deutschland in jeder Woche die Schule, weil ihre Eltern als beruflich Reisende unterwegs sind. Diese Kinder besuchen teilweise bis zu dreißig verschiedene Schulen pro Jahr. Ihre besonderen Lebensbedingungen und individuellen Lernvoraussetzungen sind dabei zu berücksichtigen. Das Hauptproblem des Schulbesuchs auf der Reise war und ist für sie die Diskontinuität der Lernprozesse.

Um eine intensivere und individuellere Betreuung zu ermöglichen, sind in allen Ländern

Bereichslehrkräfte mit der Förderung und Beratung der Kinder beruflich Reisender beauftragt, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher wahrnehmen.

Seit dem Schuljahr 2009/2010 gibt es in Rheinland-Pfalz regional tätige Bereichslehrkräfte, die die Aufgabe haben, sowohl Kontaktperson für reisende Familien als auch für Schulen zu sein, an denen reisende Kinder unterrichtet werden. Insbesondere sind sie bei der Koordination der schulischen Förderung in Zusammenarbeit mit den Stammschulen (Schulen, die die Schülerakte führen und die Zeugnisse sowie Abschlüsse verantworten) und Stützpunktschulen (Schulen, die während der Reise besucht werden) tätig.

 

Definition für Kinder beruflich Reisender

(Beschluss des 423. Schulausschuss am 24./25.06.2021; Beschluss der Länderkonferenz für den Unterricht für Kinder beruflich Reisender vom 04.02.2021)

Vorspann

Schulpflichtige Kinder beruflich Reisender werden deutschlandweit im Rahmen eines über die Ländergrenzen hinweg etablierten Systems aus Stammschulen und Stützpunktschulen, unterstützt durch flächendeckend zur Verfügung stehende Bereichslehrkräfte, unterrichtet. Sie führen entweder ein Schultagebuch mit sich oder werden im Rahmen von DigLu (digitale Lern- und Organisationsplattform „Digitales Lernen unterwegs“) betreut. Ziel ist insbesondere eine kontinuierliche schulische Förderung der mit ihren Familien reisenden Kinder, die ihrer Lebenssituation bestmöglich Rechnung trägt und die einen Schulabschluss ermöglicht.

Dabei ist nicht jedes Kind und nicht jeder bzw. jede Jugendliche, dessen bzw. deren Eltern aus beruflichen Gründen reisen, ein Kind beruflich Reisender, wobei im Einzelfall die Grenzen fließend sein können. Mit wachsender beruflicher Mobilität auch anderer Berufsgruppen wird zunehmend eine Beschreibung der Zielgruppe für die genannten schulischen Maßnahmen erforderlich.

Definition

Kinder beruflich Reisender sind Kinder und Jugendliche insbesondere aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen und von Puppenspielern, aber z. B. auch Kinder von ambulanten Händlern, von Binnenschiffern und mobilen Scherenschleifern.

Kennzeichnend für diese Kinder und Jugendlichen ist, dass deren Eltern häufig ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO ausüben oder als ständiges Personal mitreisen. Das kann für die Kinder beruflich Reisender bedeuten, 

  • dass sie mit ihrer Familie als Lebens- und Erwerbsgemeinschaft in der Bundesrepublik und teilweise im europäischen Ausland reisen, 
  • dass sie oft nur wenige Tage bis hin zu einigen Wochen an einem Ort verweilen, 
  • dass sie in der Regel keinen oder nur in der Winterpause (Zeit in der üblicherweise keine Märkte, Jahrmärkte und Volksfeste stattfinden) einen festen bzw. regelmäßigen Aufenthaltsort haben und 
  • dass sie deshalb jedes Jahr eine Vielzahl an unterschiedlichen Schulen und Klassen besuchen.

Wesensmerkmal für die berufliche Tätigkeit der Eltern ist, dass diese nur an wechselnden Orten stattfinden kann und damit zwingend mit der Reise verbunden ist, was sie von Reisen aus beruflichem Anlass (z. B. Journalisten, Geschäftsreisende) unterscheidet. 

Abgrenzung

Inwieweit unabhängig davon Kinder von Personen ohne festen Wohnsitz, die nicht unter die Gruppe der Kinder beruflich Reisender fallen, im Rahmen von Stamm- und Stützpunktschulen mit Unterstützung der Bereichslehrkräfte gefördert werden können und sollen, muss im Einzelfall entschieden werden.

Kinder, die z. B. aufgrund von Geschäftsreisen der Eltern bzw. eines alleinerziehenden Elternteils und/oder aufgrund ihrer individuellen familiären Situation (z. B. wechselnder Aufenthalt bei entfernt voneinander lebenden Erziehungsberechtigten) phasenweise nicht an ihrer Schule anwesend sein können, fallen grundsätzlich nicht unter die Regelungen für Kinder beruflich Reisender. Für sie müssen auf der schulrechtlichen Basis der jeweiligen Länder individuelle Entscheidungen getroffen und individuelle Vorgehensweisen gefunden werden.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Christine Reitz, BM. Letzte Änderung dieser Seite am 22. März 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz