Zielgruppe
Zielgruppe der Fort- und Weiterbildungsangebote sind Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte.
Entsprechend der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung sind ggf. auch weitere Zielgruppen angesprochen. Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen sowie den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen finden Sie am Ende der Seite.
Anmeldeverfahren
Wenn Sie an einer Fortbildung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte online an. Bitte verwenden Sie den Anmeldebutton neben der ausgewählten Veranstaltung - als registrierter Nutzer müssen Sie Ihre Daten nicht bei jeder Anmeldung erneut eingeben.
Da eine nachvollziehbare Bestätigung Ihrer Schulleitung benötigt wird, sind Anmeldungen per E-Mail oder Telefon leider nicht möglich.
Zur Vereinfachung Ihres Anmeldevorgangs wird die Möglichkeit zur Anmeldung per Fax nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Bei Fragen zu den einzelnen Fortbildungsangeboten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.
Änderung der Verpflegungsleistungen bei PL-Veranstaltungen
Um jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin die Möglichkeit zur individuellen Verpflegung zu geben, wird das Verpflegungsverfahren im PL in Abstimmung mit dem MBWWK mit Wirkung ab 1.1.2015 für Veranstaltungen an allen Standorten mit Ausnahme Speyer (hier erst ab 1.8.2015) umgestellt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten vor Ort Informationen zu den Verpflegungsmöglichkeiten. Die Verpflegung von Amts wegen entfällt. Dafür erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ungekürztes Tagegeld im Rahmen des LRKG.
Reisekosten für Landesbedienstete
Landesbediensteten werden auf Antrag Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das IPEMA-Portal.
Bitte beachten Sie zwingend die Hinweise zum Vorgehen und zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Kostenzuordnung, die Sie unter Ziffer 2.8.3 „Abrechnung von Reisen für das Pädagogische Landesinstitut“ des Portalhandbuch-Lehrer_20.08.2020 auf dem IPEMA-Portal finden. Nur so ist eine korrekte Verbuchung und Erstattung der Reisekosten gewährleistet. Eine Prüfung oder Buchung von Haushaltsstellen erfolgt seitens des LfF nicht mehr.
Eine Verpflegung von Amts wegen erfolgt nicht. Aus ökologischen und finanziellen Gründen regen wir an, Fahrgemeinschaften zu bilden.
Informationen zum Landesreisekostengesetz RLP finden Sie hier.
Bitte berücksichtigen Sie auch die ergänzenden Hinweise zur Kostenerstattung bei Reisen zu Veranstaltungen der Lehrerfort- und -weiterbildung (s. unter Rechtliche Grundlagen).
Reisekosten für Nicht-Landesbedienstete
Für Teilnehmer, die nicht im Landesdienst stehen, werden (sofern nicht anders angekündigt) keine Reisekosten, Verpflegungs- oder Übernachtungsleistungen übernommen.
Personen, die nicht im Landesdienst stehen und eine Dozententätigkeit wahrnehmen, erhalten ihr Honorar auf Grundlage einer Rechnungsstellung an das PL (bitte PL-Nummer angeben). Fahrtkosten (gem. Belegen ÖPNV oder 30 ct je KM) und Tagespauschalen für Verpflegungsmehraufwand (>8 h 12 €, >24 h 24 €) können ausgewiesen werden.
Rechtliche Grundlagen. Verwaltungsrechtliche Bestimmungen
Verwaltungsrechtliche Bestimmungen zur Lehrerfort- und -weiterbildung in Rheinland-Pfalz:
Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Erwerb und Anerkennung von Qualifikationen
Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen
Hinweise zur Kostenerstattung bei Reisen zu Veranstaltungen der Lehrerfort- und-weiterbildung
Teilnahme von langfristig beurlaubten Lehrerinnen und Lehrern an Veranstaltungen der Lehrerfort- und -weiterbildung
Hinweise beim Einsatz von Datenfernübertragung