Kontinuierliche Qualitätsentwicklung in Rheinland-Pfalz
Im Fokus des Bestrebens nach schulischer Qualitätsentwicklung müssen immer die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler stehen. Eine gute Schule ist eine lernende Schule. Sie ermöglicht durch guten Unterricht die Entfaltung der Potenziale all Ihrer Lernenden – der Schülerinnen und Schüler aber auch der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer oder des sonstigen pädagogischen Personals. Jede Schule entwickelt sich anders und wird darum auch ihre eigenen Entwicklungswege gehen.
Paragraph 23 des Schulgesetzes regelt die Selbständigkeit von Schulen. In den Absätzen (1) und (2) werden für das Arbeitsfeld der schulischen Qualitätsentwicklung folgende Regelungen getroffen:
"(1) Die Schulen haben das Recht und die Pflicht, ihre Angelegenheiten nach Maßgabe dieses Gesetzes selbst zu planen, zu entscheiden und durchzuführen. Sie sind in diesem Rahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung verantwortlich.
(2) Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte fest, um die Qualität schulischer Arbeit zu entwickeln und zu sichern. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen dieser Ziele (interne Evaluation) und nehmen an den durch die Schulbehörden veranlassten Maßnahmen zur externen Evaluation, insbesondere an internationalen, länderübergreifenden und landesinternen Vergleichsuntersuchungen teil. Sie schließen Zielvereinbarungen mit der Schulbehörde."
Den rheinland-pfälzischen Schulen stehen drei aufeinander abgestimmte Instrumente zur Unterstützung ihrer schulischen Qualitätsentwicklung zur Verfügung. Diese sollen die schulinterne Kooperation erleichtern, Transparenz gewährleisten und eine themenzentrierte Kommunikation zwischen Schule und Schulaufsicht unterstützen.