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Neuregelung Anwendungsbetreuung im Schuljahr 2019/2020

Mit dem Beitrag „Digitale Bildung entscheidet“ zur Strategie für das digitale Leben der Landesregierung hat das Ministerium für Bildung entschieden, die Lehrkräftekollegien an jeder Schule in diesem Schwerpunktbereich stärker zu unterstützen. Die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und der „DigitalPakt Schule“ rücken die medienbezogene Schulentwicklung in den Fokus. Mit der Einführung einer Koordination „Bildung in der digitalen Welt“ sollen Schulen eine Lehrkraft benennen, die in diesem Handlungsfeld Prozesse steuert sowie pädagogische und konzeptionelle Aufgaben übernimmt. Für diese Lehrkraft werden der Schule Anrechnungsstunden zugewiesen.

Im Bereich der Anwendungsbetreuung ist es sinnvoll, dass die Erledigung von Wartungsaufgaben, wie z.B. die Installation von Software und die Behebung von Störungen in aller Regel von technischem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten sollen nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung insbesondere im Bereich des Informatikunterrichts gehen. Zur Kompensation gestiegener Aufwände wird der Zuschuss, mit dem das Bildungsministerium die Schulen unterstützt, von drei Millionen Euro auf rund sechs Millionen Euro in etwa verdoppelt. Wir möchten damit Konzepte ermöglichen, bei denen der gesamte Support aus einer Hand erfolgen kann. Eine Umwandlung des zur Verfügung stehenden Budgets in Anrechnungsstunden wird es daher zukünftig nicht mehr geben.

Wir ermutigen Sie, gemeinsam mit Ihren Schulträgern Lösungen zu finden, bei denen die Dienstleistung der System- und Anwendungsbetreuung „aus einer Hand“ durch Personal des Schulträgers oder eines externen Dienstleisters erfolgt. Die Kosten werden von Schulträger und Land anteilig getragen. Solche Lösungen vor Ort sollten nach der gemeinsamen Auffassung des Ministeriums für Bildung und der kommunalen Spitzenverbände die Zielsetzung sein.

Alle Schulen können mit den genannten Neuerungen zum nächsten Schuljahr beginnen. Für die Grundschulen tritt gleichzeitig die Richtlinie zur digitalen Bildung in der Primarstufe in Kraft.

Schulen, die die Umstellung der Anwendungsbetreuung nicht kurzfristig ohne Inanspruchnahme von Anrechnungsstunden vollziehen können, erhalten für das Schuljahr 2019/2020 die Möglichkeit, auf dem Status quo des Schuljahres 2018/2019 zu verbleiben. Nehmen die betreffenden Schulen dies in Anspruch, verschiebt sich die Einführung der Koordination „Bildung in der digitalen Welt“ und die Erhöhung der Pauschale für die Anwendungsbetreuung auf das Schuljahr 2020/2021.

Die jeweiligen Förderbeträge bei der sofortigen oder um ein Jahr verschobenen Umstellung können im Online-Portal „EDISON“ (https://portale.bildung-rp.de/) ab dem 08.05.2019 eingesehen werden (Login mit Schulnummer und Passwort, Navigationspunkt „Anwendungsbetreuung/Koordination Bildung in der digitalen Welt“). Wir bitten Sie, uns

in EDISON spätestens bis zum 15. April 2020

Ihre Entscheidung für eine der beiden genannten Varianten mitzuteilen.

Aufgaben der unterrichtsbezogenen Anwendungsbetreuung


  • First-Level-Support (Begutachtung von Störungen, Meldung an den Sachkostenträger oder Behebung von Störungen, soweit mit Hilfe von Fehlerbehandlungsroutinen möglich)
  • Verwaltung und Pflege von Benutzerkonten
  • Festlegen der Benutzerrechte
  • Beheben geringfügiger technischer Probleme (Erste Hilfe)
  • Drucker betriebsbereit halten.

 

 

Berechnungsgrundlage des Förderbetrags

Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der amtlichen Schülerzahl des Vorjahres und wird mit 10 Euro pro Schülerin und Schüler berechnet. Außerdem gibt es je nach Schulstufe einen Mindestförderbetrag für die allgemeinbildenden Schulen:

  • Schulen der Primarstufe - 1.000 Euro Mindestförderung
  • Schulen der Sekundarstufe I - 1.500 Euro Mindestförderung
  • Schulen der Sekundarstufe II - 2.000 Euro Mindestförderung

Wird also aufgrund der Schülerzahl der Mindestförderbetrag nicht erreicht, wird der Schule automatisch die o.g. Mindestförderung für das Schuljahr zur Verfügung gestellt. 

 

 

Verwendung des Förderbetrags

Der Förderbetrag kann wie folgt verwendet werden:

Werkvertrag:

Der Abschluss eines Werkvertrags ist mit Schulträger, Dritten (z.B. Computerfirma, Elternteil, volljährige Studenten) möglich. Der Förderbetrag des jeweiligen Schuljahres dient dabei als Grundlage des Werkvertrags. Die Auszahlung erfolgt über die ADD Trier.

Die Vergütung erfolgt nach erfolgreich durchgeführter und nachgewiesener Leistung sowie nach Abnahme durch die Schule. 

Bitte nutzen Sie den Musterwerkvertrag und senden diesen bis Ende des Schuljahres (31.07.) an die ADD an u.s. Adresse.

Rechnungen:

Sofern die Inanspruchnahme von Leistungen nur nach Bedarf erfolgen soll, können auch Rechnungen zur Auszahlung an die ADD gesendet werden. Wichtig hierbei ist, dass die Schulleitung die sachliche und rechnerische Richtigkeit der beschriebenen Leistungen auf der Rechnung bescheinigt.

oder

Mehrarbeitsvergütung:

Falls die Anwendungsbetreuung über eine Lehrkraft erfolgt, kann Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte über die Mittel der Anwendungsbetreuung abgerechnet werden.

Der Förderbetrag des jeweiligen Schuljahres wird mit dem aktuellen Mehrarbeitsvergütungssatz der Lehrkraft verrechnet.

Das Abrechnungsformular muss ebenfalls bis Ende des Schuljahres bei der ADD vorliegen.

Weitere rechtliche Informationen zur Mehrarbeit im Schuldienst finden Sie hier.

Informationen zur Höhe der Vergütungssätze sowie zur Versteuerung finden Sie hier auf den Seiten des Landesamts für Finanzen.

 

 

Bitte senden Sie die Werkverträge, Rechnungen oder das Abrechnungsformular an folgende Adresse:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 32
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Ansprechpartner

im Ministerium für Bildung (inhaltlich):


- Frau Manuela Gerlach, E-Mail: E-Mailmanuela.gerlach(at)das-hier-loeschen.bm.rlp.de, Tel.: (06131) 16-5493,
- Herr Benjamin Stingl, E-Mail: E-Mailbenjamin.stingl@bm.rlp.de, Tel.: (06131) 16-4512

 

in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 32 (Abrechnung):

Herr Thomas Rendenbach, E-Mail: E-Mailthomas.rendenbach(at)das-hier-loeschen.add.rlp.de , Tel.: (0651) 9494174

Informationen und Dokumente zum Download

  • EPoS AWB 2020-2021.pdf255 K
  • 2019-05-06 Merkblatt-Koordination-Bildung-in-der digitalen-Welt.pdf259 K
  • Microsoft Word - Merkblatt zur Unterrichtsbezogenen Anwendungsbetreuung im Schuljahr 2020.docx506 K
  • Entwurf eines Mustervertrags19,22 K
  • Formular Mehrarbeitsvergütung29 K
  • MAV Tabelle-2020.pdf119 K

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