Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 32
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Neuregelung Anwendungsbetreuung im Schuljahr 2019/2020
Mit dem Beitrag „Digitale Bildung entscheidet“ zur Strategie für das digitale Leben der Landesregierung hat das Ministerium für Bildung entschieden, die Lehrkräftekollegien an jeder Schule in diesem Schwerpunktbereich stärker zu unterstützen. Die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und der „DigitalPakt Schule“ rücken die medienbezogene Schulentwicklung in den Fokus. Mit der Einführung einer Koordination „Bildung in der digitalen Welt“ sollen Schulen eine Lehrkraft benennen, die in diesem Handlungsfeld Prozesse steuert sowie pädagogische und konzeptionelle Aufgaben übernimmt. Für diese Lehrkraft werden der Schule Anrechnungsstunden zugewiesen.
Im Bereich der Anwendungsbetreuung ist es sinnvoll, dass die Erledigung von Wartungsaufgaben, wie z.B. die Installation von Software und die Behebung von Störungen in aller Regel von technischem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten sollen nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung insbesondere im Bereich des Informatikunterrichts gehen. Zur Kompensation gestiegener Aufwände wird der Zuschuss, mit dem das Bildungsministerium die Schulen unterstützt, von drei Millionen Euro auf rund sechs Millionen Euro in etwa verdoppelt. Wir möchten damit Konzepte ermöglichen, bei denen der gesamte Support aus einer Hand erfolgen kann. Eine Umwandlung des zur Verfügung stehenden Budgets in Anrechnungsstunden wird es daher zukünftig nicht mehr geben.
Wir ermutigen Sie, gemeinsam mit Ihren Schulträgern Lösungen zu finden, bei denen die Dienstleistung der System- und Anwendungsbetreuung „aus einer Hand“ durch Personal des Schulträgers oder eines externen Dienstleisters erfolgt. Die Kosten werden von Schulträger und Land anteilig getragen. Solche Lösungen vor Ort sollten nach der gemeinsamen Auffassung des Ministeriums für Bildung und der kommunalen Spitzenverbände die Zielsetzung sein.
Alle Schulen können mit den genannten Neuerungen zum nächsten Schuljahr beginnen. Für die Grundschulen tritt gleichzeitig die Richtlinie zur digitalen Bildung in der Primarstufe in Kraft.
Schulen, die die Umstellung der Anwendungsbetreuung nicht kurzfristig ohne Inanspruchnahme von Anrechnungsstunden vollziehen können, erhalten für das Schuljahr 2019/2020 die Möglichkeit, auf dem Status quo des Schuljahres 2018/2019 zu verbleiben. Nehmen die betreffenden Schulen dies in Anspruch, verschiebt sich die Einführung der Koordination „Bildung in der digitalen Welt“ und die Erhöhung der Pauschale für die Anwendungsbetreuung auf das Schuljahr 2020/2021.
Die jeweiligen Förderbeträge bei der sofortigen oder um ein Jahr verschobenen Umstellung können im Online-Portal „EDISON“ (https://portale.bildung-rp.de/) ab dem 08.05.2019 eingesehen werden (Login mit Schulnummer und Passwort, Navigationspunkt „Anwendungsbetreuung/Koordination Bildung in der digitalen Welt“). Wir bitten Sie, uns
in EDISON spätestens bis zum 15. April 2020
Ihre Entscheidung für eine der beiden genannten Varianten mitzuteilen.